Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5339
OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07 (https://dejure.org/2009,5339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2009 - 23 U 69/07 (https://dejure.org/2009,5339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 23 U 69/07 (https://dejure.org/2009,5339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Haftung der Initiatoren eines Immobilienfonds wegen unrichtiger Angaben im Emmisionsprospekt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienfonds - Prospekthaftung wegen Unvollständigkeit und Intransparenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung der Initiatoren eines Immobilienfonds wegen unrichtiger Angaben im Emmisionsprospekt

  • markt-intern.de (Kurzinformation)

    DZ Bank und DG Anlage erneut zu Schadenersatz verurteilt: Prospekte der Immobilienfonds DG Anlage 34 und 35 sind fehlerhaft

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 4 O 312/05
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Fehler in dieser Darstellung zeigt der Kläger nicht auf, wobei, wie der Senat bereits im Urteil vom 28. Mai 2008 (23 U 63/07) dargelegt hat, eine Darstellung aller einzelnen Kostenpositionen nicht verlangt wird.

    Insofern nimmt der Senat Bezug auf das den Parteien bekannte rechtskräftige Urteil vom 28. Mai 2008 (23 U 63/07), das diesen Fonds betraf.

    Hinsichtlich der Bewertung der von den Parteien in diesem sowie dem Verfahren 23 U 63/07 vorgelegten Gutachten und Unterlagen verbleibt der Senat nach erneuter Prüfung bei seiner im Urteil vom 28. Mai 2008 dargestellten Ansicht und nimmt auf diese ausdrücklich Bezug.Über Zahlungen an Dritte musste der Prospekt ebenfalls nicht in einer weitergehenden Weise aufklären.

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Dieser Trennung kommt für den Anleger deshalb eine besondere Bedeutung zu, da er nur so in die Lage versetzt wird, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit seiner Investition zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2006, II ZR 329/04, zit. nach juris, Rn. 9).

    Im Wege der Vorteilsausgleichung sind dabei zumindest diejenigen Steuervorteile anzurechnen, die dauerhaft bei dem Steuerpflichtigen verbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2006, a.a.O., Rn. 17).

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Auf diese Schmälerung des Umfangs der Bürgschaft wurden die Anleger in dem Prospekt nicht hingewiesen, was aber erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2004, II ZR 88/02, zit. nach juris, Rn. 24).

    Anhaltspunkte dafür, dass diese Unrichtigkeit des Prospekts entgegen der Lebenserfahrung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. März 2004, a.a.O.) nicht kausal für die Anlageentscheidung war, sind nicht dargetan.

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Soweit er auf Angaben aus 2005 und damit den wirtschaftlichen Verlauf des Fonds abstellt, berücksichtigt er nicht, dass es auf die Prognose zum Zeitpunkt der Prospektierung ankommt, also eine ex-post-Betrachtung ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008, XI ZR 89/07, zit. nach juris, Rn. 28).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Wie der Kläger aber - im Zusammenhang mit der Verjährung - selbst zutreffend ausführt, ist nach der Rechtsprechung des BGH das Unterbleiben von Mietzinszahlungen nicht ausreichend, um einen Prospektfehler zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 2008, XI ZR 319/06, zit. nach juris, Rn. 31).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf die Pflicht hinweist, Rückvergütungen offen zu legen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009, XI ZR 510/07, zit. nach juris), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07

    Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung: Hinweispflicht im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Abgesehen davon, dass der Prospekt ein Fortdauern der Förderung nicht als sicher darstellt, musste zum damaligen Zeitpunkt ein Prospektersteller nicht damit rechnen, dass der Senat von Stadt1 die Förderung des sozialen Wohnungsbaus beenden wird (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 2008, 23 U 122/07).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Hinsichtlich der Beklagten zu 2) kommt noch deren besondere Aufklärungspflicht aus der Stellung als Treuhandkommanditistin hinzu (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Mai 2008, III ZR 59/07, zit. nach juris, Rn. 8), deren Verletzung ebenfalls eine Haftung begründet.
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Aus Sicht des Anlegers dürfte allenfalls eine Garantie für Baumängel zu den "harten" Kosten zu zählen sein (Gehrlein, NJW 95, 110, 112), während die Kosten einer Mietgarantie i.d.R. zu den weichen Kosten gehören (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1994, II ZR 95/93, zit. nach juris, Rn. 15f.).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07
    Umfasst werden davon Fälle, bei denen sich jemand zur Erfüllung seiner (vor-) vertraglichen Aufklärungspflicht bzw. seiner Beratungspflicht eines Prospekts bedient, oder in denen jemand im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen, jedoch ohne selbst Vertragspartner des Anlegers zu sein, in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (Ellenberger, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. März 1979, VII ZR 259/77, BGHZ 74, 103, 108 = NJW 79, 1449, 1450).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

  • OLG Stuttgart, 22.01.2007 - 10 U 189/06

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die

  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07

    Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung der "weichen Kosten" im

  • OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06

    Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsschluss bei der Vermittlung von

  • OLG Frankfurt, 25.01.2012 - 9 U 71/10

    Anlageberatung: Prüfpflichten der beratenden Bank im Hinblick auf einen

    Der 23. Zivilsenat des erkennenden Gerichts hat bereits in mehreren vorausgegangenen Parallelentscheidungen festgestellt, dass der Prospekt für die Anlage in den DG Fonds 35 fehlerhaft ist, weil er den Anleger nicht in hinreichendem Maße über die für seine Anlageentscheidung wesentlichen Aspekte informiert (Urteile vom 27.5.2009, 23 U 69/07, 23 U 161/07, 23 U 162/07, 23 U 163/07 und 23 U 212/07 - alle abrufbar über www.lareda.hessenrecht.hessen de und juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht